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ÖSTERREICHISCHER
SPANISCHLEHRERVERBAND
(ASOCIACIÓN
AUSTRÍACA DE PROFESORES DE ESPAÑOL)
STATUTEN |
| 1. |
Name,
Sitz und Tätigkeitsbereich |
| 1.1. |
Der
Verein ist nicht gewinnorientiert und führt den Namen Österreichischer
Spanischlehrerverband (span. Asociación Austríaca de
Profesores de Español). Der Verein wurde am 29.
Oktober 1987 gegründet. |
| 1.2. |
Vereinssitz
ist das Instituto Cervantes Wien, Goldeggasse 2, 1040
Wien. |
| 1.2.1. |
Der
Sitz der vereinseigenen Videothek befindet sich im Schottengymnasium,
1010 Wien, Freyung 6. |
| 1.3. |
Die
Vereinstätigkeit erstreckt sich über alle österreichischen
Bundesländer |
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| 2. |
Vereinsziele
und -angebote |
| 2.1. |
Verbreitung
und Förderung der spanischen Sprache und Pflege der hispanischen Kulturen im Bereich des österreichischen
Schulwesens. |
| 2.2. |
Vermittlung
von Kontakten zwischen Spanischlehrern, Studenten, allen
Personen, die sich
für die spanische Sprache interessieren und in Österreich
lebenden Nativespeakern. |
| 2.3. |
Zusammenarbeit
mit offiziellen und privaten Institutionen, deren
Hauptziel es ist, die spanische Sprache zu fördern bzw.
zu unterrichten und die hispanische Kulturen zu pflegen. |
| 2.4. |
Vertretung
der Mitglieder gegenüber Einrichtungen des Schulwesens
oder kulturellen Institutionen. |
| 2.5. |
Service-
bzw. Beratertätigkeit für die Mitglieder im Rahmen der
Möglichkeiten des Vereins. |
| 2.6. |
Betreuung
und Abwicklung des Videoverleihs aus der vereinseigenen
Videothek. |
| 2.7. |
Förderung
der Lehrerfortbildung durch Organisation von Seminaren,
Vorträgen, Präsentation von didaktischem Material u.ä. |
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| 3. |
Mittel
zur Erreichung des Vereinszwecks |
| 3.1. |
Der
eingehobene Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich im
Sinne der unter Punkt 2 angeführten Vereinsziele
verwendet. (Dazu gehört auch die Einrichtung und
Aktualisierung der Homepage, soweit diese Tätigkeit
durch Mitarbeiter geleistet wird, die nicht
Vereinsmitglieder sind). Die Mitglieder des Vorstands
erwerben durch ihre Tätigkeit keinerlei Anspruch auf
Entgeltzahlungen oder irgend eine andere Form der
Remuneration. Abgegolten werden lediglich Ausgaben, die
im Sinne der Vereinsziele getätigt wurden. |
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| 4. |
Mitgliedschaft |
| 4.1. |
Ordentliches
Mitglied
werden können alle LehrerInnen, StudentInnen und
Freunde der hispanischen
Kulturen, denen die spanische Sprache und deren
Verbreitung ein Anliegen ist. |
| 4.2. |
Ordentliches
Mitglied ist, wer ein entsprechendes Antragsformular
unterschrieben und den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. |
| 4.3. |
Über
die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet
der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe
von Gründen verweigert werden. |
| 4.4. |
Rechte
und Pflichten der Mitglieder: |
| 4.4.1. |
Alle
Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu
zahlen, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird (z.
Zt. 15 Euro). |
| 4.4.2. |
Die
Mitglieder haben das Recht nach Maßgabe der verfügbaren
Plätze an allen vom Verein organisierten
Veranstaltungen teilzunehmen; sie können alle Vorteile
in Anspruch nehmen, die der Verein vermitteln
kann; sie haben alle das Recht an den Generalversammlungen
teilzunehmen und den Mitgliedern des Vorstands Vorschläge
im Sinne der Vereinsziele zu unterbreiten. Weiters haben
die Mitglieder das Recht unentgeltlich, lediglich gegen
Entrichtung allfälliger Versandkosten, Videos aus der
vereinseigenen Videothek zu entlehnen. |
| 4.4.3. |
Der
Vorstand behält sich das Recht vor, Mitglieder
auszuschließen, die ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr
bezahlen oder die sich in vereinsschädigender Weise verhalten. Ein entsprechender Vorstandsbeschluss hat
einstimmig zu erfolgen. |
| 4.4.4. |
Die
Mitgliedschaft kann jederzeit durch ein formloses
Schreiben an den Vorstand (Präsident/in oder Vizepräsident/in)
gekündigt werden. |
| 4.4.5. |
Der
Vorstand behält sich das Recht vor, Personen zu
Ehrenmitgliedern zu ernennen, die sich durch
hervorragende Leistungen um die Entwicklung des Vereins
verdient gemacht haben. |
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| 5. |
Generalversammlung |
| 5.1. |
Einmal
im Jahr wird vom Vorstand eine ordentliche
Generalversammlung einberufen. |
| 5.2. |
Die
Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
zehn ordentliche Mitglieder anwesend sind. |
| 5.3. |
Die
Generalversammlung hat folgende Aufgaben: |
| 5.3.1. |
Entlastung
des Kassiers |
| 5.3.2. |
Beschluss
über die Auflösung des Vereins. Ein entsprechender
Beschluss muss mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden.
Für alle anderen Beschlüsse genügt die einfache
Mehrheit. |
| 5.3.3. |
Alle
drei Jahre Wahl bzw. Bestätigung des Vorstandes für
die nächstfolgende dreijährige Funktionsperiode. |
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| 6. |
Vorstand |
| 6.1. |
Der
Vorstand besteht aus: |
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●
einem
/ einer Präsidenten / in
●
einem
/ einer Ehrenpräsidenten/in mit speziellen Befugnissen
●
einem
/ einer Vizepräsidenten/in und ausführenden Schriftführer/in
●
einem
/ einer Kassier/in |
| 6.2. |
Bei
vereinsinternen Streitigkeiten entscheidet der Vorstand
vereinsintern endgültig. |
| 6.3. |
Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Vortstandsmitglieder anwesend sind. |
| 6.4. |
Vorstandsbeschlüsse
müssen einstimmen getroffen werden. |
| 6.5. |
Weitere
Mitarbeiter: |
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|
●
einem
/ einer Beauftragten zur Abwicklung des Videoverleihs
und
der Videoverwaltung
●
einem
/ einer Beauftragten zur Betreuung und Aktualisierung
der
Homepage und der
Erstellung des Videokatalogs |
| 6.6. |
Befugnisse
und Pflichten des / der Präsidenten/in: |
|
|
●
Er /
Sie vertritt offiziell den Verein gegenüber öffentlichen und privaten
Institutionen.
●
Er
/ Sie beruft die Sitzungen der Generalversammlung und
des Vorstands ein und
übernimmt deren Leitung und Protokollführung.
●
Er
/ Sie kann Zahlungen anordnen, Dokumente und Briefe in
Namen des Vereins
unterschreiben und in Absprache mit dem /
der Vizepräsidenten/in
Entscheidungen treffen.
●
Er
/ Sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt
werden. |
| 6.7. |
Der
/ Die Ehrenpräsident/in hat folgende Befugnisse: |
|
●
Er
/ Sie beendet Tätigkeiten, die er / sie während seiner
/ ihrer früheren
Präsidentschaft
begonnen hat, sofern er / sie dies für nötig hält, oder
der Vorstand
sie ihm / ihr anvertraut.
● Im
Fall der Uneinigkeit des Vorstands kann der / die Ehrenpräsident/in
beratend
und vermittelnd tätig werden, um einen
Beschluss zustande zubringen.
●
Er
/ sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt
werden. |
| 6.8. |
Der
/ Die Vizepräsident/in und
Schriftführer/in hat folgende Befugnisse und
Pflichten: |
|
●
Er
/ Sie vertritt den / die Präsident/in im Falle einer
Verhinderung und übernimmt
dann dieselben Befugnisse wie diese/r.
●
Er
/ Sie ist berechtigt, den Verein nach außen zu
vertreten.
●
Er / Sie kann Zahlungen anordnen, Dokumente
und Briefe im Namen des Vereins
unterschreiben und in Absprache mit
dem / der Präsidenten/in Entscheidungen
treffen.
●
Er
/ Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für den
Verein.
●
Er / Sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt werden. |
| 6.9. |
Der
/ Die Kassier/in hat folgende Befugnisse und Pflichten: |
|
●
Verwaltung
des Vereinsvermögens und Durchführung der Zahlungen,
die vom
Vorstand beschlossen werden.
●
Führung des Rechnungsbuches, in das alle Mitglieder der Vorstands jederzeit
Einblick haben, um die Richtigkeit zu bestätigen.
●
Abwicklung
des gesamten Zahlungsverkehrs.
●
Er
/ Sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt
werden. |
| 6.10. |
Der
/ Die Beauftragte für die Videothek hat folgende
Aufgaben: |
|
●
Betreuung
und Abwicklung des Videoverleihs
●
Verwaltung
der Videothek in gegenseitigem Einvernehmen mit dem /
der
Schriftführer/in. |
| 6.11. |
Der
/ Die Internetbeauftragte
hat folgende Aufgaben: |
|
●
Katalogisierung
der Neuerwerbungen der Videothek und Verwaltung der
entsprechenden Datei.
● Betreuung
und Aktualisierung der Homepage. Der / Die Vizepräsident/in
steht
ihm / ihr beratend zur Seite. |
| 6.12. |
Die
Funktionsperiode des Vorstands beträgt drei Jahre; nach
Ablauf dieses Zeitraums muss eine Generalversammlung
einberufen werden, um eine Neuwahl durchzuführen oder
den bestehenden Vorstand zu bestätigen. |
| 6.13. |
Der
Vorstand ist befugt, Seminare oder andere Aktivitäten zu
organisieren, die den Zielen des Vereins dienen. |
| 6.14. |
Die
Präsidentschaft soll nach Möglichkeit aus einem Österreicher
/ einer Österreicherin und einem Nativespeaker
ausgeübt werden, sofern sie die nötigen
Qualifikationen aufweisen. |
| 6.15. |
Der
Vorstand hat das Recht,
Mitglieder zu Vorstandsmitgliedern zu ernennen,
sofern diese sich verpflichten, unentgeltlich im Sinne
des Vereins tätig zu sein, die entsprechenden
akademischen Qualifikationen (abgeschlossenes
Lehramtsstudium aus Spanisch) mitbringen und mit dem
Lehrbereich verbunden sind (Mittelschul- oder Universitätsbereich
etc.) |
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| 7. |
Auflösung
des Vereins |
| 6.1. |
Im
Falle einer Vereinsauflösung, welche nur von der
Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen
werden kann, wird sämtliches
vorhandenes Material dem Instituto Cervantes in Wien übergeben. |
| 6.2. |
Es
wird eine Kommission beauftragt, allfällig vorhandenes
Vereinsvermögen einem wohltätigen Zweck zu widmen. |