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Vereinsstatuten (Stand 1.12.2001)


 

 

ÖSTERREICHISCHER SPANISCHLEHRERVERBAND
(ASOCIACIÓN AUSTRÍACA DE PROFESORES DE ESPAÑOL)

STATUTEN

1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1.1. Der Verein ist nicht gewinnorientiert und führt den Namen Österreichischer Spanischlehrerverband (span. Asociación Austríaca de Profesores de Español). Der Verein wurde am 29. Oktober 1987 gegründet.
1.2. Vereinssitz ist das Instituto Cervantes Wien, Goldeggasse 2, 1040 Wien.
1.2.1.  Der Sitz der vereinseigenen Videothek befindet sich im Schottengymnasium, 1010 Wien, Freyung 6.
1.3.  Die Vereinstätigkeit erstreckt sich über alle österreichischen Bundesländer
2. Vereinsziele und -angebote
2.1. Verbreitung und Förderung der spanischen Sprache und Pflege der  hispanischen Kulturen im Bereich des österreichischen Schulwesens.
2.2. Vermittlung von Kontakten zwischen Spanischlehrern, Studenten, allen Personen, die  sich für die spanische Sprache interessieren und in Österreich lebenden Nativespeakern.
2.3. Zusammenarbeit mit offiziellen und privaten Institutionen, deren Hauptziel es ist, die spanische Sprache zu fördern bzw. zu unterrichten und die hispanische Kulturen zu pflegen.
2.4.  Vertretung der Mitglieder gegenüber Einrichtungen des Schulwesens oder kulturellen Institutionen. 
2.5. Service- bzw. Beratertätigkeit für die Mitglieder im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins.
2.6. Betreuung und Abwicklung des Videoverleihs aus der vereinseigenen Videothek.
2.7. Förderung der Lehrerfortbildung durch Organisation von Seminaren, Vorträgen, Präsentation von didaktischem Material u.ä.
3.  Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
3.1. Der eingehobene Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich im Sinne der unter Punkt 2 angeführten Vereinsziele verwendet. (Dazu gehört auch die Einrichtung und Aktualisierung der Homepage, soweit diese Tätigkeit durch Mitarbeiter geleistet wird, die nicht Vereinsmitglieder sind). Die Mitglieder des Vorstands erwerben durch ihre Tätigkeit keinerlei Anspruch auf Entgeltzahlungen oder irgend eine andere Form der Remuneration. Abgegolten werden lediglich Ausgaben, die im Sinne der Vereinsziele getätigt wurden.
 
4.  Mitgliedschaft
4.1. Ordentliches Mitglied werden können alle LehrerInnen, StudentInnen und Freunde der hispanischen  Kulturen, denen die spanische Sprache und deren Verbreitung ein Anliegen ist.
4.2. Ordentliches Mitglied ist, wer ein entsprechendes Antragsformular unterschrieben und den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
4.3. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
4.4. Rechte und Pflichten der Mitglieder:
4.4.1. Alle Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird (z. Zt. 15 Euro).
4.4.2. Die Mitglieder haben das Recht nach Maßgabe der verfügbaren Plätze an allen vom Verein organisierten Veranstaltungen teilzunehmen; sie können alle Vorteile  in Anspruch nehmen, die der Verein vermitteln kann; sie haben alle das Recht an den Generalversammlungen teilzunehmen und den Mitgliedern des Vorstands Vorschläge im Sinne der Vereinsziele zu unterbreiten. Weiters haben die Mitglieder das Recht unentgeltlich, lediglich gegen Entrichtung allfälliger Versandkosten, Videos aus der vereinseigenen Videothek zu entlehnen.
4.4.3.  Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitglieder auszuschließen, die ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr bezahlen oder die sich in vereinsschädigender Weise  verhalten. Ein entsprechender Vorstandsbeschluss hat einstimmig zu erfolgen.
4.4.4.  Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch ein formloses Schreiben an den Vorstand (Präsident/in oder Vizepräsident/in) gekündigt werden.
4.4.5.  Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen zu Ehrenmitgliedern zu ernennen, die sich durch hervorragende Leistungen um die Entwicklung des Vereins verdient gemacht haben.
5.  Generalversammlung
5.1.  Einmal im Jahr wird vom Vorstand eine ordentliche Generalversammlung einberufen.
5.2.  Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn ordentliche Mitglieder anwesend sind.
5.3.  Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
5.3.1.  Entlastung des Kassiers
5.3.2.  Beschluss über die Auflösung des Vereins. Ein entsprechender Beschluss muss mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden. Für alle anderen Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit.
5.3.3.  Alle drei Jahre Wahl bzw. Bestätigung des Vorstandes für die nächstfolgende dreijährige Funktionsperiode.
6.  Vorstand
6.1.  Der Vorstand besteht aus:
 einem / einer Präsidenten / in
 einem / einer Ehrenpräsidenten/in mit speziellen Befugnissen
 einem / einer Vizepräsidenten/in und ausführenden Schriftführer/in
 einem / einer Kassier/in
6.2.  Bei vereinsinternen Streitigkeiten entscheidet der Vorstand vereinsintern endgültig.
6.3.  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vortstandsmitglieder anwesend sind.
6.4.  Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmen getroffen werden.
6.5.  Weitere Mitarbeiter:

 einem / einer Beauftragten zur Abwicklung des Videoverleihs und
   der Videoverwaltung
 einem / einer Beauftragten zur Betreuung und Aktualisierung der
   Homepage und der  Erstellung des Videokatalogs
6.6. Befugnisse und Pflichten des / der Präsidenten/in:

 Er / Sie vertritt offiziell den Verein gegenüber öffentlichen und privaten
   Institutionen.
 Er / Sie beruft die Sitzungen der Generalversammlung und des Vorstands ein und
   übernimmt deren Leitung und Protokollführung.
 Er / Sie kann Zahlungen anordnen, Dokumente und Briefe in Namen des Vereins
   unterschreiben und in Absprache mit dem / der Vizepräsidenten/in  
   Entscheidungen treffen.
 Er / Sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt werden.
6.7.  Der / Die Ehrenpräsident/in hat folgende Befugnisse:
 Er / Sie beendet Tätigkeiten, die er / sie während seiner / ihrer früheren 
  
Präsidentschaft begonnen hat, sofern er / sie dies für nötig hält, oder der Vorstand
   sie ihm / ihr anvertraut.

 Im Fall der Uneinigkeit des Vorstands kann der / die Ehrenpräsident/in beratend 
   und vermittelnd tätig werden, um einen Beschluss zustande zubringen.
 Er / sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt werden.
6.8. Der / Die Vizepräsident/in und  Schriftführer/in hat folgende Befugnisse und Pflichten:
 Er / Sie vertritt den / die Präsident/in im Falle einer Verhinderung und übernimmt
   dann dieselben Befugnisse wie diese/r.
 Er / Sie ist berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten.
  Er / Sie kann Zahlungen anordnen, Dokumente und Briefe im Namen des Vereins
   unterschreiben und in Absprache  mit dem / der Präsidenten/in Entscheidungen
   treffen.
 Er / Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für den Verein.
 Er / Sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt werden.
6.9. Der / Die Kassier/in hat folgende Befugnisse und Pflichten:
 Verwaltung des Vereinsvermögens und Durchführung der Zahlungen, die vom
   Vorstand beschlossen werden.
 Führung des Rechnungsbuches, in das alle Mitglieder der Vorstands jederzeit
   Einblick haben, um die Richtigkeit zu bestätigen.
 Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
 Er / Sie hat dafür zu sorgen, dass die Vereinsziele erfüllt werden.
6.10.   Der / Die Beauftragte für die Videothek hat folgende Aufgaben:
 Betreuung und Abwicklung des Videoverleihs
 Verwaltung der Videothek in gegenseitigem Einvernehmen mit dem / der 
  
Schriftführer/in.
6.11.   Der / Die Internetbeauftragte  hat folgende Aufgaben:
 Katalogisierung der Neuerwerbungen der Videothek und Verwaltung der 
  
entsprechenden Datei.

 Betreuung und Aktualisierung der Homepage. Der / Die Vizepräsident/in steht 
   ihm / ihr beratend zur Seite.
6.12.   Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt drei Jahre; nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine Generalversammlung einberufen werden, um eine Neuwahl durchzuführen oder den bestehenden Vorstand zu bestätigen.
6.13.  Der Vorstand ist befugt, Seminare oder andere Aktivitäten zu organisieren, die den Zielen des Vereins dienen.
6.14.   Die Präsidentschaft soll nach Möglichkeit aus einem Österreicher / einer Österreicherin und einem Nativespeaker ausgeübt werden, sofern sie die nötigen Qualifikationen aufweisen.
6.15. Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder zu Vorstandsmitgliedern zu ernennen, sofern diese sich verpflichten, unentgeltlich im Sinne des Vereins tätig zu sein, die entsprechenden akademischen Qualifikationen (abgeschlossenes Lehramtsstudium aus Spanisch) mitbringen und mit dem Lehrbereich verbunden sind (Mittelschul- oder Universitätsbereich etc.)
7.  Auflösung des Vereins
6.1. Im Falle einer Vereinsauflösung, welche nur von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden kann, wird sämtliches vorhandenes Material dem Instituto Cervantes in Wien übergeben.
6.2. Es wird eine Kommission beauftragt, allfällig vorhandenes Vereinsvermögen einem wohltätigen Zweck zu widmen.

Page updated: 19.4.2002
 
Österreichischer
Spanisch
Lehrer
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Tel.: (+43 1) -0
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